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   BFH, 11.09.2013 - I B 17/13   

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https://dejure.org/2013,34506
BFH, 11.09.2013 - I B 17/13 (https://dejure.org/2013,34506)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2013 - I B 17/13 (https://dejure.org/2013,34506)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2013 - I B 17/13 (https://dejure.org/2013,34506)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des verschmelzungsbedingt entstandenen negativen EK 04

  • openjur.de

    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn; Berücksichtigung des verschmelzungsbedingt entstandenen negativen EK 04

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 38 Abs 1 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des verschmelzungsbedingt entstandenen negativen EK 04

  • Bundesfinanzhof

    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des verschmelzungsbedingt entstandenen negativen EK 04

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 S 4 KStG 1999 vom 23.10.2000, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des verschmelzungsbedingt entstandenen negativen EK 04

  • rewis.io

    Verwendbares Eigenkapital und ausschüttbarer Gewinn - Berücksichtigung des verschmelzungsbedingt entstandenen negativen EK 04

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung eines negativen EK 04 bei der Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns einer Körperschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berücksichtigung des negativen Bestands an EK 04 als Anfangsbestand des Einlagekontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 184
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    Entsprechendes gilt, soweit die Beschwerde darlegt, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe sich in seinem Beschluss zu Umgliederungsverlusten (Beschluss vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1) mit den hier strittigen Fragen einer gleichheitsgerechten Ausgestaltung der Regelungen zur Feststellung des Endbetrags von Alt-EK 02 und des damit verbundenen Körperschaftsteuererhöhungspotentials noch nicht befasst.

    Dass der Gesetzgeber im Rahmen des Systemwechsels der besonderen streitgegenständlichen Fallgestaltung des positiven EK 02-Bestands bei gleichzeitig vorhandenem negativen EK 04-Bestand hätte Rechnung tragen müssen, wie die Beschwerde vorträgt, lässt sich nur folgern, wenn man den auch bei einem gesetzlichen Systemwechsel abzuwehrenden konkreten gesetzlichen Eingriff in ein bereits erwirtschaftetes Steuerminderungspotential (Situation des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 125, 1; s.a. Senatsurteil vom 20. April 2011 I R 65/05, BFHE 234, 385, BStBl II 2011, 983) einem zukünftigen abstrakten Steuerbelastungspotential gleichstellt.

  • BFH, 11.02.2009 - I R 67/07

    Kein doppelter Abzug des Alt-EK 02 im Rahmen der Differenzrechnung des § 38 Abs.

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    Allerdings hat die Klägerin insoweit darauf verwiesen, es bestehe nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 11. Februar 2009 I R 67/07 (BFHE 224, 296, BStBl II 2010, 57) die --im angefochtenen Urteil erörterte, aber dort mit Sachgründen abgelehnte-- Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des Wortlauts des § 38 Abs. 1 Satz 4 KStG 1999 n.F. mit der Folge, dass die Differenzrechnung zu modifizieren sei (das FG hat insoweit allenfalls die Möglichkeit einer Billigkeitsentscheidung erwogen).

    Ein teleologisches Leitprinzip der vorrangigen Ausschüttbarkeit von neutralem Vermögen lässt sich der Senatsentscheidung in BFHE 224, 296, BStBl II 2010, 57 nicht entnehmen.

  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage aber nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 65/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des verwendbaren

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    Dass der Gesetzgeber im Rahmen des Systemwechsels der besonderen streitgegenständlichen Fallgestaltung des positiven EK 02-Bestands bei gleichzeitig vorhandenem negativen EK 04-Bestand hätte Rechnung tragen müssen, wie die Beschwerde vorträgt, lässt sich nur folgern, wenn man den auch bei einem gesetzlichen Systemwechsel abzuwehrenden konkreten gesetzlichen Eingriff in ein bereits erwirtschaftetes Steuerminderungspotential (Situation des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 125, 1; s.a. Senatsurteil vom 20. April 2011 I R 65/05, BFHE 234, 385, BStBl II 2011, 983) einem zukünftigen abstrakten Steuerbelastungspotential gleichstellt.
  • BFH, 31.03.2009 - XI B 94/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    c) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass allein das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen noch keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO auslöst (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2009 XI B 94/08, BFH/NV 2009, 1134, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 06.11.2012 - 6 K 384/10

    Verwendung bestimmter Teilbeträge des Eigenkapitals im Sinne des § 30

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 17/13
    Die gegen die Steuerfestsetzung und die Feststellungen gemäß § 36 Abs. 7 KStG 1999 n.F. bzw. gemäß § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 KStG 1999 n.F. erhobene Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2012  6 K 384/10 K,F,AO, abgedruckt in GmbH-Rundschau 2013, 770).
  • BFH, 07.06.2016 - I B 6/15

    Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3

    Auch diesbezüglich wurde --wie jedoch auch für den Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2014 I B 193/13, BFH/NV 2014, 1774; vom 11. September 2013 I B 17/13, BFH/NV 2014, 184)-- die Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht herausgearbeitet.
  • BFH, 19.10.2020 - I B 20/20

    Organschaft und vororganschaftliche Rücklagen

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage aber nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 11.09.2013 - I B 17/13, BFH/NV 2014, 184; vom 01.03.2016 - I B 32/15, BFH/NV 2016, 1141, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2016 - I B 32/15

    Steuerstreit unterfällt nicht Art. 6 EMRK

    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Senatsbeschluss vom 11. September 2013 I B 17/13, BFH/NV 2014, 184, m.w.N.).
  • BFH, 04.01.2022 - I B 83/20

    Zur Einbeziehung der Ergebnisse anderer Geschäfte in die Veräußerungskosten i.S.

    a) Sowohl die Grundsatzrevision als auch die speziellere Rechtsfortbildungsrevision setzen eine Rechtsfrage voraus, die im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 11.09.2013 - I B 17/13, BFH/NV 2014, 184; vom 01.03.2016 - I B 32/15, BFH/NV 2016, 1141; jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 2087/11

    Festsetzung und Begrenzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags als

    Dadurch wäre das Vereinfachungsziel des Systemwechsels vereitelt worden (FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 6 K 384/10 K, F, AO, GmbHR 2013, 770; BFH-Beschluss vom 11.9.2013 I B 17/13, BFH/NV 2014, 184).
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